Keine Isolierung des Stadtteils Oberrad vom öffentlichen Personennahverkehr bei Eisregen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 22.02.2013, V 645 entstanden aus Vorlage: OF 523/5 vom 05.02.2013
Betreff: Keine Isolierung des Stadtteils Oberrad vom öffentlichen Personennahverkehr bei Eisregen Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Wie gedenkt die Stadt Frankfurt, zu verhindern, dass bei dem nächsten Eisregen der Stadtteil Oberrad mit öffentlichen Verkehrsmitteln tagelang vom Rest der Stadt abgeschnitten ist bzw. diese nur sehr umständlich und mit langen Wegen zu erreichen ist?
Begründung: Vom 21. Januar 2013 bis zum 23. Januar nachmittags gab es für Benutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in Oberrad keine Möglichkeit, andere Stadtteile oder die Innenstadt von Frankfurt mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Schülerinnen und Schüler der Sachsenhäuser Schulen mussten den Schulweg bei widrigen Wetterverhältnissen zu Fuß zurücklegen. Es gab keinen Schienenersatzverkehr, keine Beförderung mit Taxen. Im Gegenteil, die vorhandenen Taxen vergrößerten das Chaos und beförderten nur Leute, die eine lukrative Bezahlung versprachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2013OFOF 523/5Keine Isolierung des Stadtteils Oberrad vom öffentlichen Personennahverkehr bei EisregenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Februar 2013Sie sind hierVV 645Keine Isolierung des Stadtteils Oberrad vom öffentlichen Personennahverkehr bei EisregenAnfrage
- 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 736Keine Isolierung des Stadtteils Oberrad vom öffentlichen Personennahverkehr bei EisregenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen