Haushaltstransparenz über freiwillige Leistungen für den Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Höhe und die Maßnahmen freiwilliger Leistungen der Stadt Frankfurt im Ortsbezirk 9 darzustellen. Dies ist wichtig, um zu verstehen, ob die Stadt über- oder unterdurchschnittlich in diesen Bereichen engagiert ist.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebetendarzustellen, in welcher Höhe und für welche Maßnahmen freiwillige Leistungen der Stadt Frankfurt im Ortsbezirk 9 finanziert werden.
Aus der Antwort sollte ersichtlich werden, in welche Kategorie (z. B. Sport, Kultur, Kinder- und Jugendarbeit) bzw. größere Maßnahme oder Einrichtung jeweils Mittel fließen. Wünschenswert wäre auch ein Vergleich zu den jeweiligen stadtweiten Gesamtausgaben in den genannten Kategorien. Sofern möglich, wäre eine Aufteilung nach Stadtteilen (Dornbusch, Ginnheim, Eschersheim) hilfreich.
Begründung
Setzt sich die Stadt überdurchschnittlich oder unterdurchschnittlich mit freiwilligen Leistungen für die Stadtteile im Ortsbezirk 9 ein? Diese Frage ist für die Ortsbeiratsmitglieder schwer zu beantworten, da diese Informationen nicht öffentlich einsehbar sind. Wahrscheinlich werden sie in der inzwischen weitgehend digitalisierten Stadtverwaltung jedoch vorliegen oder es sollte die Möglichkeit bestehen, eine entsprechende Auswertung ohne großen Aufwand vorzunehmen. Die Antwort ist für ein gezieltes Engagement der Ortsbeiräte und die Öffentlichkeit von Bedeutung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2023OFOF 489/9Haushaltstransparenz über freiwillige Leistungen für den Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. März 2023Sie sind hierVV 636Haushaltstransparenz über freiwillige Leistungen für den Ortsbezirk 9Anfrage
- 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1297Haushaltstransparenz über freiwillige Leistungen für den Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen