Sanierung Musterschule Fensteraustausch und Austausch des Turnhallenbodens im Neubau
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 02.11.2017, V 627 entstanden aus Vorlage: OF 335/3 vom 16.10.2017
Betreff: Sanierung Musterschule Fensteraustausch und Austausch des Turnhallenbodens im Neubau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welchen Energiesparstandards die derzeitigen Fenster im Neubau der Musterschule entsprechen; 2. ob im Rahmen der Baumaßnahme ein Austausch der Fenster geprüft wurde. Wenn ja, mit welchem Ergebnis; 3. ob im Rahmen der Baumaßnahme der Boden der Turnhalle untersucht wurde. Wenn ja, mit welchem Ergebnis.
Begründung: Die Fenster der Musterschule scheinen den aktuellen Energiesparstandards nicht zu entsprechen. Der Hallenboden in der Sporthalle zeigt mit bloßem Auge starke Wellen und die Haltevorrichtungen der Netze im Boden sind rostig. Es verlangt nach einer Erklärung, warum bei der geplanten umfangreichen Sanierung und der über 14 Monate (wahrscheinlich länger) geplanten Komplettsperrung des gesamten Bereiches die Fenster und der Hallenboden nicht ausgetauscht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2017OFOF 335/3Sanierung Musterschule Fensteraustausch und Austausch Turnhallenboden im NeubauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2017Sie sind hierVV 627Sanierung Musterschule Fensteraustausch und Austausch des Turnhallenbodens im NeubauAnfrage
- 9. März 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 592Sanierung Musterschule Fensteraustausch und Austausch des Turnhallenbodens im NeubauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.