Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Walter-Hesselbach-Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 28.06.2016, V 60 entstanden aus Vorlage: OF 58/10 vom 13.06.2016
Betreff: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Walter-Hesselbach-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen (z. B. Verkehrsschilder, Markierungen oder Sperrpfosten) das regelmäßige ordnungswidrige Parken in der Walter-Hesselbach-Straße insbesondere im Kurvenbereich unterbunden und wie im Allgemeinen die angespannte Parkplatzsituation behoben werden kann.
Begründung: Nachdem die wenigen nicht privaten Parkplätze in den Abendstunden belegt sind, parken Pkws immer häufiger ordnungswidrig auf der Straße oder in zweiter Reihe. Vor allem im Kurvenbereichen, wo stets Pkws abgestellt werden, besteht eine hohe Verkehrsgefährdung. In letzter Zeit häufen sich auch Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner, dass Pkws die Gehwege zuparken, sodass zu Fuß Gehende (insbesondere mit Kinderwagen) nicht mehr den Gehweg benutzen können und somit auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2016OFOF 58/10Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Walter-Hesselbach-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2016Sie sind hierVV 60Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Walter-Hesselbach-StraßeAnfrage
- 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1421Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Walter-Hesselbach-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen