Kinderzentrum Am Biegwald (V)
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über das Kinderzentrum Am Biegwald bereitzustellen, insbesondere über dessen Nutzung und mögliche zukünftige Planungen. Ziel ist es, den Kindern in der Umgebung einen schönen Ort zur Verfügung zu stellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Seit wann besteht das Kinderzentrum Am Biegwald und wer waren seither seine Nutzerinnen und Nutzer?
- Seit wann wird das Kinderzentrum Am Biegwald nicht mehr genutzt?
- Welche Gründe liegen vor, dass die Örtlichkeit nicht mehr genutzt wird?
- Gibt es Planungen, das Kinderzentrum inmitten des Biegwaldes wieder zu nutzen und wenn ja, mit welchen Angeboten und Konzepten?
Begründung
Inmitten des Biegwaldes befindet sich das Kinderzentrum Am Biegwald, dessen Freiflächen und Gebäude ganz offensichtlich seit geraumer Zeit nicht mehr genutzt werden. Ein so schöner Ort in dieser Umgebung sollte aber den Kindern intensiv zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2023OFOF 565/2Kinderzentrum Am Biegwald (V)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2023Sie sind hierVV 590Kinderzentrum Am Biegwald (V)Anfrage
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1005Anfrage Kinderzentrum Am Biegwald (V)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen