Neubau einer Kindereinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals Immermannstraße
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Immermannstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 1820.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Immermannstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 06.12.2012, V 590 entstanden aus Vorlage: OF 511/9 vom 22.11.2012
Betreff: Neubau einer Kindereinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals Immermannstraße Vorgang: M 219/12 In Punkt 7. des Vortrag des Magistrats, M 219, wird zur Kenntnis gegeben, dass keine Zuschüsse von Bund und Land in Anspruch genommen werden können und somit 900.000 Euro Drittmittel zu Lasten anderer Projekte, die zurückgestellt oder gestrichen werden, aufgebracht werden müssen . Wir fragen den Magistrat:
- Wieso können keine Zuschüsse von Land und Bund eingeworben werden?
- Welche Projekte werden zu Lasten dieses Projekts verschoben?
- Welche Projekte werden zu Lasten dieses Projekts gestrichen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2012MM 219Neubau einer Kindertageseinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals ImmermannstraßeMagistratsvortrag
- 22. November 2012OFOF 511/9Neubau einer Kindereinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals ImmermannstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Dezember 2012Sie sind hierVV 590Neubau einer Kindereinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals ImmermannstraßeAnfrage
- 15. März 2013Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 450Neubau einer Kindereinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals ImmermannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen