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Liegenschaften der Stadt Frankfurt im Ortsbezirk 9

Vorlagentyp: V
61 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 hat den Magistrat um die Erstellung einer Liste der Liegenschaften im Ortsbezirk 9 gebeten, um eine Übersicht über die städtischen Immobilien zu erhalten. Dies ist notwendig, da dem Ortsbeirat keine entsprechende Übersicht vorliegt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Wohnen verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, eine Liste der Liegenschaften der Stadt Frankfurt im Ortsbezirk 9 (ab 100 Quadratmeter ) zu erstellen und diese jeweils mit folgenden Informationen zu versehen:

Name der Liegenschaft, Adresse der Liegenschaft, Art der Nutzung, Verwaltung durch welches Amt, Baujahr, Jahr der letzten Sanierung, Planung für die nächste Sanierung oder Umbau, Effizienzklasse gemäß Energieausweis, Status und ggf. Ergebnis der Prüfung für die Anbringung von PV-Anlagen.

Begründung

Dem Ortsbeirat liegt eine entsprechende Übersicht nicht vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2023OFOF 425/9Liegenschaften der Stadt Frankfurt im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Januar 2023Sie sind hier
    VV 580Liegenschaften der Stadt Frankfurt im Ortsbezirk 9
    Anfrage
  3. 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 495Liegenschaften der Stadt Frankfurt im Ortsbezirk 9Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 9
Sitzung 21 · 01.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 22 · 06.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 23 · 14.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 24 · 12.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 27 · 22.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

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