Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.09.2017, V 574 entstanden aus Vorlage: OF 367/10 vom 29.08.2017
Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung Hügelstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße, ab der Karl-von-Drais-Straße in Richtung Hügelstraße, möglich ist.
Begründung: Nach Abschluss der gewerblichen Baumaßnahmen wird die Problematik der beidseitigen Verkehrsführung in der Kirschwaldstraße, ab Kreuzung Karl-von-Drais-Straße in Richtung Hügelstraße, überdeutlich. Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist es schier unmöglich, dass ein beidseitiger Autoverkehr, ohne sich zu behindern, diese Straße durchfahren kann. Die parkenden Autos der Anlieger lassen lediglich eine Fahrspur für die Durchfahrt frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2017OFOF 367/10Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. September 2017Sie sind hierVV 574Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung HügelstraßeAnfrage
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2389Einbahnstraßenregelung für die Kirschwaldstraße in Richtung HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen