Beleuchtung des Fahrrad- und Fußgängerweges entlang der Straßenbahnlinie 18
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Alkmenestraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.02.2026.
- Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Dichte Bepflanzung des Zauens entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 101058 „Personenkraftwagen“25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Alkmenestraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 27.11.2012, V 571 entstanden aus Vorlage: OF 330/10 vom 13.10.2012
Betreff: Beleuchtung des Fahrrad- und Fußgängerweges entlang der Straßenbahnlinie 18 Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der VGF um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann der unbeleuchtete Fahrrad- und Fußgängerweg entlang der Straßenbahnlinie 18 zwischen Alkmenestraße und Friedberger Landstraße mit neuester umweltfreundlicher Technik beleuchtet werden kann.
Begründung: Das große Wohngebiet Frankfurter Bogen wird über lediglich drei Straßen erschlossen. Der bisher unbeleuchtete Fahrrad- und Fußgängerweg zwischen Alkmenestraße und Friedberger Landstraße ist daher für die Verkehrserschließung des Frankfurter Bogens sehr wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2012OFOF 330/10Beleuchtung des Fahrrad- und Fußgängerweges entlang der Straßenbahnlinie 18Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2012Sie sind hierVV 571Beleuchtung des Fahrrad- und Fußgängerweges entlang der Straßenbahnlinie 18Anfrage
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 296Beleuchtung des Fahrrad- und Fußgängerweges entlang der Straßenbahnlinie 18Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen