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Existieren ehemalige Künstlerwohnungen auch im Ortsbezirk 7?

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 27.11.2012, V 570 entstanden aus Vorlage: OF 239/7 vom 10.11.2012

Betreff: Existieren ehemalige Künstlerwohnungen auch im Ortsbezirk 7? Im Rahmen ihrer Recherchen zu den Häusern der "Künstlerkolonie Praunheim" hat die Stadtteilhistorikerin Astrid Kumpfe herausgefunden, dass in der Amtszeit des Planungs- und Baudezernenten Hans Kampffmeyer (1956-1972) z. B. in der Nordweststadt Künstlerwohnungen mit Ateliers in den Dachgeschossen neu errichteter Hochhäuser erstellt wurden. Da in dieser Zeit auch im Ortsbezirk 7 eine Reihe von Hochhäusern errichtet wurden, ist zu vermuten, dass auch im Ortsbezirk 7 solche "Künstlerwohnungen" existieren. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Existieren auch im Ortsbezirk 7 Wohnungen, die als Künstlerwohnungen errichtet wurden? Wo befinden sich diese Wohnungen? Wer regelt die Belegung dieser Wohnungen und nach welchen Kriterien geschieht dies? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2012OFOF 239/7Existieren ehemalige Künstlerwohnungen auch im Ortsbezirk 7?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. November 2012Sie sind hier
    VV 570Existieren ehemalige Künstlerwohnungen auch im Ortsbezirk 7?
    Anfrage
  3. 4. März 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 348Existieren ehemalige Künstlerwohnungen auch im Ortsbezirk 7?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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