Weiterführende Schule in Nied: Zusammen mit dem Bürgerhaus
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 15.08.2017, V 522 entstanden aus Vorlage: OF 430/6 vom 25.07.2017
Betreff: Weiterführende Schule in Nied: Zusammen mit dem Bürgerhaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Liegenschaft in der Heinrich-Stahl-Straße 3 (Saalbau Nied) durch ein entsprechend konzeptioniertes Gebäude geeignet wäre, sowohl einer weiterführenden Schule als auch der bisherigen bürgerschaftlichen Nutzung zu entsprechen.
Begründung: Der Stadtteil Nied verfügt über keine weiterführende Schule. Aber viele Bürgerinnen und Bürger fordern diese schon seit Langem. Das Bildungsdezernat ist im Prinzip nicht abgeneigt, in Nied eine solche Schule zu errichten, verweist aber darauf, dass keine Flächen zur Verfügung stünden. Bei einer Veranstaltung zu diesem Thema wurde diese Idee ins Gespräch gebracht, einen Neubau auf dem Gelände des Bürgerhauses zu errichten, der die Funktionen eines Bürgerhauses und einer Schule kombiniert, vergleichbar mit dem Saalbau BiKuZ in Höchst. Die Lage der Liegenschaft wäre sowohl hinsichtlich der fußläufigen Erreichbarkeit für Kinder aus dem Stadtteil als auch der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ideal. Die Interessen der Vereine, die den Saalbau Nied im Moment nutzen, und die einer Schule lassen sich - bei entsprechender Planung - sehr gut miteinander verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2017OFOF 430/6Weiterführende Schule in Nied: Zusammen mit dem BürgerhausOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. August 2017Sie sind hierVV 522Weiterführende Schule in Nied: Zusammen mit dem BürgerhausAnfrage
- 30. Juli 2018STST 1373Weiterführende Schule in Nied: Zusammen mit dem BürgerhausStellungnahme
- 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 1973Weiterführende Schule in Nied: Zusammen mit dem BürgerhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2