Einrichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 14.08.2017, V 520 entstanden aus Vorlage: OF 83/14 vom 30.07.2017
Betreff: Einrichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie weit die Planungen, das heißt die Bedarfsermittlungen und das Konzept, der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einrichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Harheim sind und die Planungen sind dem Ortsbeirat vorzustellen.
Begründung: Wie aus den Daten des kommunalen Melderegister unter https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/678/MSB_22_Bev%C3%B6lkerung.pdf zu entnehmen ist, hat Harheim entsprechend der Materialien zur Stadtbeobachtung, Tabelle 2.4 -2.6, Ende 2015 folgende Einwohnerzahlen in den entsprechenden Altersgruppen: 0 - 5 Jahre 346 6 - 13 Jahre 447 14 - 17 Jahre 171 Aufgrund der Neubaugebiete werden sich diese Zahlen in den nächsten Jahren nochmals verschärfen. Diese Altersgruppen benötigen ein Angebot für eine offene Kinder- und Jugendarbeit, um ihnen einen Ort für einen Treffpunkt und Aktivitäten im Stadtteil zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2017OFOF 83/14Einrichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung in der offenen Kinder- und JugendarbeitOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. August 2017Sie sind hierVV 520Einrichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung in der offenen Kinder- und JugendarbeitAnfrage
- 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2158Einrichtung einer Jugendfreizeiteinrichtung in der offenen Kinder- und JugendarbeitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen