Informationen zur Schulplatzvergabe im Ortsbezirk 5
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 517 entstanden aus Vorlage: OF 505/5 vom 23.06.2017
Betreff: Informationen zur Schulplatzvergabe im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Kinder aus den jeweiligen Stadtteilen des Ortsbezirks 5 haben keinen Platz an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl bekommen, wie vielen Kindern wurde der Erstwunsch erfüllt, bei wie vielen Kindern wurde der Zweitwunsch erfüllt?
- Wie viele Kinder jeweils aus Niederrad, Sachsenhausen und Oberrad sind ohne Berücksichtigung ihrer Erst- und Zweitwahl an die neue KGS Niederrad zugewiesen worden? Begründung: Zum kommenden Schuljahr 2017/2018 bekommen bei Weitem nicht alle Viertklässlerinnen und Viertklässler in Frankfurt einen Platz an ihrer gewünschten weiterführenden Schule. Stadtweit sind mehrere hundert Schülerinnen und Schüler betroffen. Fairness und Gleichbehandlung machen es dringend erforderlich, dass die Härtefälle bei der Schulplatzvergabe zwischen den einzelnen Stadtteilen in ganz Frankfurt einigermaßen gleich verteilt sind und nicht einzelne Stadtteile besonders betroffen sind. Was die Situation der neuen KGS Niederrad betrifft, so dürfen Kinder aus Niederrad und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Süden in ihren Chancen auf einen Schulplatz ihrer Wahl nicht schlechter gestellt sein, als Kinder aus anderen Stadtteilen. Nur Transparenz und Offenlegung der Zuweisungskriterien können Chancengleichheit für die Kinder im Frankfurter Süden gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2017Sie sind hierVV 517Informationen zur Schulplatzvergabe im Ortsbezirk 5Anfrage
- 23. Juni 2017OFOF 505/5Informationen zur Schulplatzvergabe im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 55Informationen zur Schulplatzvergabe im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1