Jugendhaus und Mädchentreff am Bügel
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über die Wiederverfügbarkeit der Räumlichkeiten im Jugendhaus und Mädchentreff am Bügel zu erhalten. Es wird um Klärung gebeten, ob alternative Finanzierungsmöglichkeiten und Ersatzflächen zur Verfügung stehen. Das erwartete Ergebnis ist eine zeitnahe Rückmeldung des Magistrats zu diesen Fragen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat mit Verweis auf die Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 609, und seine Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 300, um Beantwortung nachstehender Fragengebeten:
- Wann stehen die Räumlichkeiten wieder zur Verfügung?
- Können Finanzierungsmittel aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" genutzt werden, wenn keine allgemeinen Mittel zur Verfügung stehen?
- Können Ersatzflächen angeboten werden? Beispielsweise Liegenschaften im Gewerbegebiet, die in städtischer Verwaltung stehen?
Kontext
Mehrere Räume im Jugendhaus und Mädchentreff am Bügel sind seit fast einem Jahr nicht nutzbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat mit Verweis auf die Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 609, und seine Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 300, um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten:
Begründung
Vorgang: OM 609/21 OBR 15; ST 300/22 Mehrere Räume im Jugendhaus und Mädchentreff am Bügel sind seit fast einem Jahr nicht nutzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2021OFOF 59/15Wärmeverlust vermeiden, Jugendhaus Am Bügel besser isolierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. September 2021OMOM 609Wärmeverlust vermeiden, Jugendhaus und Mädchentreff Am Bügel besser isolierenDirektanregung
- 4. Februar 2022STST 300Wärmeverlust vermeiden, Jugendhaus und Mädchentreff am Bügel besser isolierenStellungnahme
- 22. September 2022OFOF 183/15Jugendhaus und Mädchentreff am BügelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Oktober 2022Sie sind hierVV 505Jugendhaus und Mädchentreff am BügelAnfrage
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 79Jugendhaus und Mädchentreff am BügelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen