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Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: V
306 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 487 entstanden aus Vorlage: OF 320/10 vom 29.05.2017

Betreff: Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob und an welchen Plätzen im Ortsbezirk Pumptrackanlagen eingerichtet werden können, diese aber nicht zu Beeinträchtigungen von Anwohnern führen.

Begründung: Skateranlagen erfreuen sich bereits großer Beliebtheit. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die vorhandenen Anlagen insbesondere in der Sommerzeit, meist überlaufen. Ein Pumptrack ist eine speziell geschaffene Mountainbikestrecke. Beim Fahren wird Geschwindigkeit ausschließlich durch Gewichtsverlagerung und gezielte Zieh- und Drückbewegungen aufgebaut. Eine neue Pumptrackanlage, die sowohl mit dem Rad, als auch mit dem Skateboard, mit Rollern und Inline-Skates genutzt werden kann, könnte vor allem Kindern und Jugendlichen eine attraktive und trendige Alternative zu den herkömmlichen Anlagen bieten und somit eine sportliche Betätigung an der frischen Luft fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2017OFOF 320/10Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Juni 2017Sie sind hier
    VV 487Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10
    Anfrage
  3. 18. September 2017STST 1835Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
  4. 14. Dezember 2022OFOF 488/10Wiederholungsantrag für Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 10. Januar 2023OMOM 3329Wiederholungsantrag für Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Direktanregung
  6. 11. April 2023Antwort des Magistrats · nach 306 WochenSTST 912Wiederholungsantrag für Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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