Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1835
Betreff: Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10 Die Anfrage des Ortsbezirks 10 zur Installation von Pumptrackanlagen wird von Seiten des Magistrats grundsätzlich befürwortet und unterstützt. Mit der Einrichtung eines neuen investiven Programms, mit der Bezeichnung: "Bau von Skater- und Pumptrackanlagen" ab dem Haushaltsjahr 2017, wurde die Möglichkeit geschaffen den Bau dieser Anlagen zu finanzieren. Zur Umsetzung des Programms werden aktuell die vorliegenden Anträge der Ortsbeiräte sowie Standortvorschläge des Fachamtes geprüft. Nach Abschluss der Vorprüfungen werden den betroffenen Ortsbeiräten entsprechende Standortvorschläge unterbreitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2017OFOF 320/10Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juni 2017VV 487Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Anfrage
- 18. September 2017Sie sind hierSTST 1835Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
- 14. Dezember 2022OFOF 488/10Wiederholungsantrag für Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2023OMOM 3329Wiederholungsantrag für Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 11. April 2023Antwort des Magistrats · nach 306 WochenSTST 912Wiederholungsantrag für Pumptrackanlagen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab