Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Hortplätzen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Das Auskunftsersuchen zielt darauf ab, Informationen über die Versorgung mit Hortplätzen im Ortsbezirk 5 für die Jahre 2021 und 2022 zu erhalten. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der Anfrage zur Verbesserung der Betreuungsangebote für berufstätige Eltern beitragen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wirdfür die Jahre 2021 und 2022 zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten:
- Wie viele Anmeldungen für einen Hortplatz gab es jeweils für 2021 und 2022?
- Wie viele Hortplätze konnten jeweils vergeben werden und wie viele Eltern haben für ihre Kinder keinen Hortplatz bekommen?
- Wie sehen die Prognosen für die nächsten fünf Jahre in den oben aufgeführten Stadtteilen aus?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Unterversorgung zu minimieren?
Begründung
Erfahrungsgemäß muss davon ausgegangen werden, dass viele Kinder trotz fristgerechter Anmeldung keinen Hortplatz bekommen haben. Für sehr viele Eltern ist es sehr wichtig, dass ihre Grundschulkinder einen Hortplatz bekommen. Für berufstätige Eltern und besonders für alleinerziehende ist aber von größter Bedeutung, dass genügend Betreuungsplätze vorhanden sind, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch über die Kindergartenzeit hinaus gegeben ist und die Eltern ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2022OFOF 535/5Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Hortplätzen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 9. September 2022Sie sind hierVV 485Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Hortplätzen im Ortsbezirk 5Anfrage
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 89Auskunftsersuchen zur Versorgung mit Hortplätzen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4