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Verwüstung städtischer Grünflächen

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Erhöhung der Hitzebeständigkeit von städtischen Grünflächen zu berichten. Dies ist notwendig, da viele Grünflächen in Frankfurt aufgrund von Hitze und Trockenheit vertrocknen. Ziel ist es, die städtischen Grünflächen an die neuen Klimaverhältnisse anzupassen, damit sie auch im Sommer grün bleiben.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu berichten

  1. welche Maßnahmen die Stadt bereits ergriffen hat, um die Hitzebeständigkeit der Gräser in städtischen Grünflächen zu erhöhen;
  2. welche Rasensorten bei der Neuaussaat städtischer Rasenflächen derzeit verwendet werden; und
  3. zu prüfen, ob andere Rasensorten hitze- und trockenheitsbeständiger sind.

Begründung

Viele städtische Grünflächen halten der Hitze und Trockenheit nicht länger stand und sind in diesem Sommer völlig vertrocknet. Im Frankfurter Süden sind nicht nur die Rasenflächen in Parks, sondern auch die Wiesen am Main, die sonst zum Verweilen einladen, zu braunen Wüstenlandschaften geworden. In kommenden Jahren sind vergleichbare Wetterlagen zu erwarten. Die Stadt sollte die städtischen Grünflächen an die neuen Klimaverhältnisse anpassen. Städtische Grünflächen sollten auch im Sommer grün bleiben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. August 2022OFOF 532/5Verwüstung städtischer Grünflächen aufhaltenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 9. September 2022Sie sind hier
    VV 482Verwüstung städtischer Grünflächen aufhalten
    Anfrage
  3. 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2694Verwüstung städtischer Grünflächen aufhaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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