Umwandlung des Tennenfeldes in einen Kunstrasenplatz, Sanierung des Parkplatzes sowie Neubau des Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Goldstein
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 25.09.2012, V 479 entstanden aus Vorlage: OF 500/6 vom 22.09.2012
Betreff: Umwandlung des Tennenfeldes in einen Kunstrasenplatz, Sanierung des Parkplatzes sowie Neubau des Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Goldstein Vorgang: M 175/12 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ab wann mit dem Beginn der Maßnahmen in Goldstein (s. M 175/12, Anlage 3) gerechnet werden kann, und ob die drei im Betreff genannten Maßnahmen in einem Zusammenhang stehen.
Begründung: In der vorgelegten Vorlage M 175 werden die o. g. Maßnahmen in der Anlage 3 aufgeführt, welche nur eine alphabetische Auflistung darstellt. Die zeitlichen Planungen der Maßnahmen sind allerdings nicht angegeben. Es ist nicht ersichtlich, ob alle drei Maßnahmen in einem Zusammenhang stehen oder nicht. Die Sanierung des Parkplatzes war vor Jahren bereits vom Ortsbeirat beschlossen und die entsprechenden Mittel waren auch beantragt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2012MM 175Sanierung städtischer SportanlagenMagistratsvortrag
- 22. September 2012OFOF 500/6Umwandlung des Tennenfeldes in einen Kunstrasenplatz, Sanierung des Parkplatzes und Neubau des Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage GoldsteinOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. September 2012Sie sind hierVV 479Umwandlung des Tennenfeldes in einen Kunstrasenplatz, Sanierung des Parkplatzes sowie Neubau des Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage GoldsteinAnfrage
- 3. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1818Umwandlung des Tennenfeldes in einen Kunstrasenplatz, Sanierung des Parkplatzes sowie Neubau des Umkleide- und Funktionsgebäudes auf der Sportanlage GoldsteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen