Bebauung Autogenstraße: Erläuterungen zum Bauantrag
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Autogenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Griesheim: Verbindung der Autogenstraße mit der künftigen Ludwig-Baist-Straße15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Autogenstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.09.2007, V 473 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 13.08.2007
Betreff: Bebauung Autogenstraße: Erläuterungen zum Bauantrag In einer Bürgeranhörung des Ortsbeirates 6 am 6.7.2007 wurden dem Ortsbeirat und der interessierten Griesheimer Bevölkerung Pläne eines Investors zur Bebauung der Autogenstraße vorgestellt. Diese Pläne fanden die breite Zustimmung der Mitglieder des Ortsbeirates und des allergrößten Teils der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Bei einem Treffen zwischen Anwohnern und einigen Politikern des Ortsbeirats 6 am 07.08.2007 baten jedoch Bürger/innen, die sich bei der Bauaufsicht Höchst den Bauantrag angesehen hatten, die anwesenden Ortsbeiräte, einige Punkte in diesem Zusammenhang noch einmal genauer klären zu lassen. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat:
- Gibt es Unterschiede zwischen den vorgestellten Plänen und dem Bauantrag; wenn ja, worin bestehen diese?
- Welche Wohnfläche haben die im Bauantrag beantragten Häuser, wie verteilt sich diese Wohnfläche auf die einzelnen Geschosse?
- Wie viele Geschosse haben die im Bauantrag beantragten Häuser?
- Wie hoch sind die im Bauantrag beantragten Häuser, aus welchen Maßen pro Geschoss ergibt sich diese Höhe?
- Wie erfolgt die Andienung des Supermarkts?
- Werden Erschließungsgebühren gemäß der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Frankfurt erhoben; wenn ja, mit welcher Begründung und für welche Straßen?
- Welche Anlieger sind von den eventuellen Erschließungsgebühren betroffen?
- Ergeben sich aus der Tatsache, dass die Anbindung der Häuser über eine Privatstraße im Norden der neuen Häuser und nicht über eine öffentliche Straße erfolgen soll, irgendwelche Probleme? Begründung: Um Gerüchte und falsche Behauptungen gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt es sich, einfach alle Fragen, die den Bürgerinnen und Bürgern auf der Seele liegen, offen zu beantworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2007OFOF 597/6Bebauung Autogenstraße: Erläuterungen zum BauantragOrtsbeiratsantrag · SPD, BFF, GRÜNE
- 18. September 2007Sie sind hierVV 473Bebauung Autogenstraße: Erläuterungen zum BauantragAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen