Bebauung Autogenstraße: Erläuterungen zum Bauantrag
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Um Gerüchte und falsche Behauptungen gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt es sich, einfach alle Fragen, die den Bürgerinnen und Bürgern auf der Seele liegen, offen zu beantworten.
Inhalt
Antrag vom 13.08.2007, OF 597/6
Betreff:
Bebauung Autogenstraße: Erläuterungen zum Bauantrag
In einer Bürgeranhörung des Ortsbeirates 6 am 6.7.2007 wurden dem Ortsbeirat und der interessierten Griesheimer Bevölkerung Pläne eines Investors zur Bebauung der Autogenstraße vorgestellt. Diese Pläne fanden die breite Zustimmung der Mitglieder des Ortsbeirates und des allergrößten Teils der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Bei einem Treffen zwischen Anwohnern und einigen Politikern des Ortsbeirats 6 am 7.8.2007 baten jedoch Bürgerinnen, die sich bei der Bauaufsicht Höchst den Bauantrag angesehen haben, die anwesenden Ortsbeiräte, einige Punkte in diesem Zusammenhang noch einmal genauer klären zu lassen.
Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat:
- Gibt es Unterschiede zwischen den vorgestellten Plänen und dem Bauantrag, wenn ja, worin bestehen diese?
- Welche Wohnfläche haben die im Bauantrag beantragten Häuser, wie verteilt sich diese Wohnfläche auf die einzelnen Geschosse?
- Wie viele Geschosse haben die im Bauantrag beantragten Häuser?
- Wie hoch sind die im Bauantrag beantragten Häuser, aus welchen Maßen pro Geschoss ergibt sich diese Höhe?
- Wie erfolgt die Andienung des Supermarkts?
- Werden Erschließungsgebühren gemäß der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Frankfurt erhoben, wenn ja, mit welcher Begründung und für welche Straßen?
- Welche Anlieger sind von den eventuellen Erschließungsgebühren betroffen?
- Ergeben sich aus der Tatsache, dass die Anbindung der Häuser über eine Privatstraße im Norden der neuen Häuser und nicht über eine öffentliche Straße erfolgen soll, irgendwelche Probleme?
Begründung:
Um Gerüchte und falsche Behauptungen gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt es sich, einfach alle Fragen, die den Bürgerinnen und Bürgern auf der Seele liegen, offen zu beantworten.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2007Sie sind hierOFOF 597/6Bebauung Autogenstraße: Erläuterungen zum BauantragOrtsbeiratsantrag · SPD, BFF, GRÜNE
- 18. September 2007VV 473Bebauung Autogenstraße: Erläuterungen zum BauantragAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme