Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert Informationen zur Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim angesichts zunehmender Starkregenereignisse. Ziel ist es, Maßnahmen zur Verhinderung von Überschwemmungen in Kellern zu erörtern und den aktuellen Zustand des Kanalsystems zu bewerten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie reagiert die Stadtentwässerung auf die zunehmenden Starkregenereignisse?
- Gibt es in Heddernheim Überlaufbecken zur Entlastung der Kanäle und werden neue gebaut?
- Hat die Stadtentwässerung Kenntnis von den vollgelaufenen Kellern in der Severusstraße am 11.08.2020 und plant sie bauliche oder andere Maßnahmen zum besseren Überschwemmungsschutz?
Begründung
Zunehmend sorgen Starkregenereignisse für Wasserprobleme mit großen Schäden in den Häusern. Anwohner der Severusstraße zum Beispiel haben nach dem letzten großen Unwetter am 11.08.2020 von zahlreich überschwemmten Kellern berichtet. Nicht immer zahlen die Versicherungen, so dass die Hausbesitzer hohe Kosten zu tragen haben. Der Ortsbeirat ist an einem Bericht über den aktuellen Zustand des Kanalsystems in Heddernheim interessiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021OFOF 10/8Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in HeddernheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Juni 2021Sie sind hierVV 46Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in HeddernheimAnfrage
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1869Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen