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Kinderbetreuung im Frankfurter Bogen

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Seit geraumer Zeit ist es in Frankfurt am Main ein unbestrittenes Ziel, die Infrastruktur zeitgleich mit der Bevölkerungsentwicklung, auch in Neubaugebieten, sicherzustellen. Der Frankfurter Bogen ist nach vielen Jahren eines der ersten großen familienfreundlichen und stark nachgefragten Frankfurter Neubaugebiete. Die Infrastruktur konnte hier bisher mit viel Einsatz aller Beteiligten kontinuierlich verbessert werden, vieles bleibt noch zu tun. Derzeit macht neben der noch fehlenden Sport- und Freizeitinfrastruktur und dem fehlenden Einkaufszentrum insbesondere das noch verbesserungsbedürftige Betreuungsangebot für Kinder Sorgen. Vorrangig neu zugezogene oder in den nächsten Wochen noch zuziehende Doppelverdiener und Alleinerziehende sind auf eine frühzeitige und verlässliche Zusage für einen Hortplatz angewiesen und fragen verstärkt an, ob und wenn ja, wann ihr Kind beziehungsweise ihre Kinder im Frankfurter Bogen einen Betreuungsplatz erhalten.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 46 entstanden aus Vorlage: OF 20/10 vom 21.05.2011

Betreff: Kinderbetreuung im Frankfurter Bogen Seit geraumer Zeit ist es in Frankfurt am Main ein unbestrittenes Ziel, die Infrastruktur zeitgleich mit der Bevölkerungsentwicklung, auch in Neubaugebieten, sicherzustellen. Der Frankfurter Bogen ist nach vielen Jahren eines der ersten großen familienfreundlichen und stark nachgefragten Frankfurter Neubaugebiete. Die Infrastruktur konnte hier bisher mit viel Einsatz aller Beteiligten kontinuierlich verbessert werden, vieles bleibt noch zu tun. Derzeit macht neben der noch fehlenden Sport- und Freizeitinfrastruktur und dem fehlenden Einkaufszentrum insbesondere das noch verbesserungsbedürftige Betreuungsangebot für Kinder Sorgen. Vorrangig neu zugezogene oder in den nächsten Wochen noch zuziehende Doppelverdiener und Alleinerziehende sind auf eine frühzeitige und verlässliche Zusage für einen Hortplatz angewiesen und fragen verstärkt an, ob und wenn ja, wann ihr Kind beziehungsweise ihre Kinder im Frankfurter Bogen einen Betreuungsplatz erhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich der aktuelle Stand der Kinderbetreuung im Frankfurter Bogen in den einzelnen Alters- und Angebotsarten (U 3, Kindergarten, Hort, Tagesmütter, etc.) jeweils darstellt und welche Erkenntnisse daraus gezogen werden können; b) welche Erkenntnisse zudem aktuell aus den Bauanträgen oder Einwohneranmeldungen für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen bezüglich weiterer Familien mit Kindern abgeleitet werden beziehungsweise abgeleitet werden können; c) ob zu b) ein ämterübergreifendes Frühwarnsystem besteht und wie aktuell neue, gegebenenfalls andere Erkenntnisse weitergegeben werden; d) sofern die Entwicklung die städtische Prognosen für die Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen die zur Verfügung stehende Infrastruktur übertrifft, welche gegebenenfalls interimistischen Lösungen vor Ort im Frankfurter Bogen kurzfristig realisiert werden können; e) welche Möglichkeiten bzw. Ziele bestehen und welche davon derzeit beziehungsweise künftig umgesetzt werden, um bei Investoren und Trägern für die Planung und Realisierung weiterer Betreuungseinrichtungen im Frankfurter Bogen zu werben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2011OFOF 20/10Kinderbetreuung im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Juni 2011Sie sind hier
    VV 46Kinderbetreuung im Frankfurter Bogen
    Anfrage
  3. 17. August 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 979Kinderbetreuung im Frankfurter BogenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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