Dynamische Fahrgastanzeigen in Sachsenhausen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 467 entstanden aus Vorlage: OF 431/5 vom 30.04.2017
Betreff: Dynamische Fahrgastanzeigen in Sachsenhausen Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann alle Haltestellen in Sachsenhausen mit dynamischen Fahrgastanzeigen ausgestattet werden.
Begründung: Auf einer dynamischen Fahrgastanzeige werden die tatsächlichen Wartezeiten prognostiziert und die Fahrziele der nächsten Züge angezeigt. Fahrgäste können sich so auf einen Blick informieren. Bei Betriebsstörungen erhöht eine solche Anzeigemöglichkeit die Akzeptanz, weil gegebenenfalls zusätzliche Informationen eingeblendet werden und die Fahrgäste umdisponieren können. Dies gilt insbesondere für die Haltestellen, in deren Nähe sich eine U- oder S-Bahn-Station befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2017OFOF 431/5Dynamische Fahrgastanzeigen in SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2017Sie sind hierVV 467Dynamische Fahrgastanzeigen in SachsenhausenAnfrage
- 4. September 2017STST 1604Dynamische Fahrgastanzeigen in SachsenhausenStellungnahme
- 25. September 2019OFOF 1431/5Dynamische Fahrgastanzeigen endlich an der Straßenbahnhaltestelle „Südbahnhof“ in beiden Richtungen installierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2019OMOM 5293Dynamische Fahrgastanzeigen endlich an der Straßenbahnhaltestelle „Südbahnhof“ in beiden Richtungen installierenDirektanregung
- 17. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 146 WochenSTST 290Dynamisches Fahrgastanzeigen endlich an der Straßenbahnhaltestelle „Südbahnhof“ in beiden Richtungen installierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen