Fahrzeiten und Linienführung der Buslinien 81 und 82
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 24.08.2012, V 466 entstanden aus Vorlage: OF 356/5 vom 06.08.2012
Betreff: Fahrzeiten und Linienführung der Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob es ohne Mehrkosten möglich ist: 1.1 die Anfahrtszeiten des Waldfriedhofs besser mit den Beerdigungszeiten zu koordinieren; 1.2 die Buslinie bis zum Sportplatz Beckerwiese fahren zu lassen und 1.3 die Buslinie bis zur Siedlung "Im Teller" fahren zu lassen und 2. wie hoch evtl. anfallende Mehrkosten sind.
Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung der Buslinien 81 und 82 ausdrücklich. Bedauerlicherweise harmonieren Anfahrtszeiten des Waldfriedhofes und die Beerdigungszeiten auf diesem nicht miteinander, sodass hier eine bessere Abstimmung sinnvoll wäre. Der Sportplatz Beckerwiese wird von der SpVgg Oberrad 05 benutzt, die dort viele Kinder und Jugendliche trainiert. Auch hier wäre es durchaus sinnvoll, dass der Sportplatz, insbesondere abends, direkt angefahren werden würde. Die Siedlung "Im Teller" ist nur mangelhaft an den ÖPNV angebunden. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung sowie die Kundschaft des Hofladens wäre eine Anbindung mit dem Bus wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 356/5Fahrzeiten und Linienführung der Buslinien 81 und 82Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2012Sie sind hierVV 466Fahrzeiten und Linienführung der Buslinien 81 und 82Anfrage
- 23. November 2012STST 1793Fahrzeiten und Linienführung der Buslinien 81 und 82Stellungnahme
- 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 857Fahrzeiten und Linienführung der Buslinien 81 und 82Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen