Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Ecke Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen

Vorlagentyp: V
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird gefordert, dass der Magistrat Maßnahmen zur Beseitigung der widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit verbundenen Müllablagerungen an der Albanusstraße/Ecke Schleifergasse in Höchst ergreift. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben seit Jahren mit diesem Problem zu kämpfen und erwarten zeitnahe Lösungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Welche Maßnahmen wurden seit dem gemeinsamen Ortstermin in der Albanusstraße/Ecke Schleifergasse in Höchst am 06.04.2022, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Stadtpolizei Frankfurt, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht, der FES, der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt sowie ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen, zur Beseitigung der im Betreff genannten Müllablagerung und widerrechtlich abgestellten Mülltonnen unternommen?
  2. Wann wurde der Tatbestand von der Stadtpolizei Frankfurt, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht, wie beim gemeinsamen Ortstermin zugesagt, an das Amt für Straßenbau und Erschließung, Abteilung Sondernutzung, gesandt?
  3. Wie lautet die Antwort des Amtes für Straßenbau und Erschließung bzw. was für Maßnahmen sind von dieser Stelle geplant?
  4. Wurde zwischenzeitlich die von der Stadtpolizei Frankfurt, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht am 04.07.2022 per E-Mail zugesagte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer der Mülltonnen eingeleitet?
  5. Welche Frist wird den Hausbesitzern eingeräumt, die Mülltonnen an die dafür vorgesehenen Stellen zu stellen?
  6. Bis zu konkret welchem Zeitpunkt können Anwohnerinnen und Anwohner sowie Höchster Bürgerinnen und Bürger damit rechnen, dass die Mülltonnen dauerhaft von der besagten Stelle entfernt sind und dadurch auch weniger Wildmüll abgelagert wird?

Begründung

Schon seit etlichen Jahren sind die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit in Verbindung stehende permanent an der Albanusstraße/Ecke Schleifergasse in Höchst abgelegte Wildmüll ein Ärgernis für Anwohnerinnen und Anwohner, Höchster Bürgerinnen und Bürger, Marktbesucherinnen und Marktbesucher sowie v. m., die oft kopfschüttelnd an dieser hässlichen Stelle vorbeigehen. Eine Initiative Höchster Bürgerinnen und Bürger sowie die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt wollte diesen Zustand beenden und nahm Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der Stadt, bei der Stadtpolizei Frankfurt, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht, auf. Am 06.04.2022 fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Vertretern der Stadtpolizei und der FES die Vorsitzende der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt und ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen. Es bestand schnell Einigkeit, dass dieser katastrophale Zustand schnell beseitigt werden muss. Dreh- und Angelpunkt spielen dabei die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen, die den Wildmüll geradezu anziehen. Durch die Mülltonnenansammlung werden zudem die sich an dieser Ecke befindlichen Fahrradbügel verdeckt und verstellt, sodass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Fahrradbügel entweder nicht wahrnehmen bzw. diese schlicht nicht zugänglich und nutzbar sind. Dies stellt klar eine Behinderung des ruhenden Fahrradverkehrs dar. Dies ist umso ärgerlicher, da neben den Anwohnerinnen und Anwohnern zahlreiche weitere Einrichtungen und Treffpunkte nicht in den Genuss der Fahrradbügel kommen können: die Tafel und das Frühstückscafé der kath. Kirche an der Schleifergasse, das Café Frau Grau, Alte Schlosserei, zahlreiche Schülerinnen und Schüler, um nur Einige zu nennen. Die Verantwortlichen der Stadtpolizei sagten am Ortstermin am 06.04.2022 zu, das Amt für Straßenbau und Erschließung, Abteilung Sondernutzung, zu informieren und umgehend die Hausbesitzer der Mülltonnen mittels Fristsetzung (drei bis vier Wochen) aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen. Andernfalls werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zweieinhalb Monate lang ist leider nichts passiert. Eine daraufhin erfolgte nochmalige Nachfrage bei der Stadtpolizei, Umwelt- und Naturschutz/Abfallrecht, was Stand der Sache ist, ergab, dass die Angelegenheit zwar an das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung weitergeleitet, sonst aber nicht gehandelt wurde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer wurde von der Stadtpolizei daraufhin mit E-Mail vom 04.07.2022 angekündigt. Vom Amt für Straßenbau und Erschließung gab es bisher noch keine Information. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Höchster Bürgerinnen und Bürger haben keine Geduld und kein Verständnis mehr für weitere Verzögerungen, Zuständigkeitsgerangel zwischen den Ämtern oder andere Ausreden. Es ist höchste Zeit, an diesem Zustand zügig etwas zu ändern. Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juli 2022OFOF 544/6Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte MülltonnenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 6. September 2022Sie sind hier
    VV 464Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Ecke Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen
    Anfrage
  3. 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 185Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Ecke Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte MülltonnenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen