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Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Begründung

Am Sachstand hat sich äußerlich betrachtet nichts geändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2006, ST 905 Aktenzeichen: 32 4

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 08.06.2006, V 45

entstanden aus Vorlage: OF 13/8 vom 24.05.2006

Betreff:

Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34

Vorgang:

ST 580/05

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:

  1. Weshalb duldet der Magistrat weiterhin die ungeordneten Zustände rund um das Geschäft Weißkirchener Weg 34?
  2. Was hat der Magistrat gegen die in der Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2005, ST 580, erwähnte nicht genehmigte Warenauslage unternommen?
  3. Wie ist das seit Juni 2004 bei der Bauaufsicht anhängige Verwaltungsverfahren ausgegangen?
  4. Wie oft hat das Ordnungsamt in den vergangenen zwölf Monaten diese Örtlichkeit überwacht bzw. kontrolliert und wie viele illegale Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes wurden geahndet?
  5. Welche Möglichkeiten prüft der Magistrat, um in dieser Liegenschaft einen anderen Betreiber mit einem für die Allgemeinheit nützlicheren Geschäft zu etablieren, das im Stadtteil dringend benötigt wird, zum Beispiel eine Metzgerei?

Begründung:

Am Sachstand hat sich äußerlich betrachtet nichts geändert.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2006OFOF 13/8Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 8. Juni 2006Sie sind hier
    VV 45Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
    Anfrage
  3. 11. September 2006Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 905Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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