Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ergibt sich aus der ST 580. Am Sachstand hat sich äußerlich betrachtet nichts geändert. Antragstellende Fraktion: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 08.06.2006, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 45 2006 Die Vorlage OF 13/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 24.05.2006, OF 13/8
Betreff:
Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
Vorgang:
ST 580/05
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Weshalb duldet der Magistrat weiterhin die ungeordneten Zustände rund um das Geschäft Weißkirchener Weg 34?
- Was hat der Magistrat gegen die in der ST 580 erwähnte nicht genehmigte Warenauslage unternommen?
- Wie ist das seit Juni 2004 bei der Bauaufsicht anhängige Verwaltungsverfahren ausgegangen?
- Wie oft hat das Ordnungsamt in den vergangenen zwölf Monaten diese Örtlichkeit überwacht bzw. kontrolliert und wie viele illegale Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes wurden geahndet?
- Welche Möglichkeiten prüft der Magistrat, um in dieser Liegenschaft einen anderen Betreiber mit einem für die Allgemeinheit nützlicheren Geschäft zu etablieren, das im Stadtteil dringend benötigt wird, zum Beispiel eine Metzgerei?
Begründung:
Ergibt sich aus der ST 580. Am Sachstand hat sich äußerlich betrachtet nichts
geändert.
Antragstellende Fraktion: CDU SPDBeratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2006Sie sind hierOFOF 13/8Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 8. Juni 2006VV 45Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Anfrage
- 11. September 2006Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 905Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme