Was wird aus den Bunkern im Ortsbezirk?
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Auskunftsersuchen vom 28.08.2007, V 458
entstanden aus Vorlage: OF 259/7 vom 12.08.2007
Betreff:
Was wird aus den Bunkern im Ortsbezirk?
Medienberichten zufolge (u. a. FR v. 11.08.2007) verkauft der Bund (hier das Bundesvermögensamt) mehr als 2000 Bunker und Zivilschutzanlagen. "Laut einem Erlass des Bundesministeriums ist das "flächendeckende öffentliche Schutzraumkonzept“ hinfällig.
Dies vorausgesetzt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
Sind von der Aufgabe bzw. des Verkaufs auch die beiden Bunker im Ortsbezirk 7 (in Rödelheim: Thudichumstraße; in Praunheim: Heerstraße) betroffen?
Wenn ja, gibt es schon Pläne, was aus diesen Bunkern werden soll?
Wenn nein, gehören diese beiden Bunker (weiterhin) zu einem öffentlichen Schutzraumkonzept für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadtteile?
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2007OFOF 259/7Was wird aus den Bunkern im Ortsbezirk?Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
- 28. August 2007Sie sind hierVV 458Was wird aus den Bunkern im Ortsbezirk?Anfrage
- 11. März 2008Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 414Was wird aus den Bunkern im Ortsbezirk?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen