Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den Sachstand der aktuellen Planungen zur Skater- und Fitnessanlage gebeten. Dies ist wichtig, da sich nach den Vorplanungen im Herbst 2021 die Möglichkeit zur Erweiterung der Anlage ergeben hat.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Sachstand der aktuellen Planungen zur Skater- und Fitnessanlage zu geben, nachdem im Herbst 2021 die Vorplanungen im Ortsbeirat vorgestellt wurden und sich nach der Ortsbeiratssitzung die Möglichkeit der Erweiterung ergeben hat.
Begründung
Die zuständigen Fachämter stehen bereits im Dialog mit dem Ortsbeirat und dem Hauptnutzer der Sportanlage, dem TUS Nieder-Eschbach e. V. Nach Kenntnis des Ortsbeirats hat sich nach der Vorstellung der Vorplanungen im Herbst 2021 die Möglichkeit eröffnet, die Anlage durch Hinzunahme von zwei Tennisplätzen größer zu gestalten. Dies bedarf vermutlich einer erneuten Planung. Es besteht ein Interesse daran, zu erfahren, in welchem Stadium sich diese Planung befindet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2022OFOF 152/15Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer SkaterbahnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juli 2022Sie sind hierVV 450Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer SkaterbahnAnfrage
- 14. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2409Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage und Errichtung einer SkaterbahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen