Sicherer Übergang zum Vereinsheim des SV 66 Frankfurt
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, einen Zebrastreifen in der Straße Am Dammgraben anzubringen, um den sicheren Übergang zum Vereinsheim des SV 66 Frankfurt zu gewährleisten. Dies geschieht auf Bitte des Vereinsvorstands.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Am Dammgraben — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Baumnachpflanzungen im öffentlichen Raum lebend durch Hitze und Trockenheit bringen21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sichere Wege zur Kita Weltensegler in der Kuhwaldsiedlung19.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben02.12.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Dammgraben per E-MailFragen an den Magistrat
Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Am Dammgraben ein Zebrastreifen aufgebracht werden kann, um den Übergang vom Europaviertel kommend zum Vereinsheim des SV 66 Frankfurt zu sichern.
Begründung
Bitte des Vereinsvorstands.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2021OFOF 54/2Sicherer Übergang zum Vereinsheim des SV 66 FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2021Sie sind hierVV 42Sicherer Übergang zum Vereinsheim des SV 66 FrankfurtAnfrage
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1655Sicherer Übergang zum Vereinsheim des SV 66 FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen