Übergang vom Aufzug U-Bahnhof "Westend" zur Bushaltestelle (M 36 und N 7 Richtung Sachsenhausen/Enkheim)
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westend" näher an den Aufzug der U-Bahn-Station positioniert werden kann. Dies geschieht auf Wunsch der Nutzer, insbesondere mobilitätseingeschränkter Personen und Eltern mit Kinderwagen, um den Wechsel zu den Buslinien zu erleichtern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestelle "Westend" für die Linien M 36 (Richtung Sachsenhausen/ HainerWeg) und N 7 (Richtung Enkheim) nach Fertigstellung des Aufzugs der U-Bahn-Station "Westend" näher an diesen positioniert werden kann.
Begründung
Wunsch von Nutzern. Der Aufzug wird voraussichtlich mehrheitlich von mobilitätseingeschränkten Personen sowie Menschen mit Kinderwagen etc. genutzt werden. Eine Optimierung der zu überwindenden Strecke für den Wechsel in die Buslinien ist zu begrüßen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2022OFOF 372/2Übergang vom Aufzug U-Bahnhof „Westend“ zur Bushaltestelle (M 36 und N 7 Richtung Sachsenhausen/Enkheim)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 30. Mai 2022Sie sind hierVV 420Übergang vom Aufzug U-Bahnhof „Westend“ zur Bushaltestelle (M 36 und N 7 Richtung Sachsenhausen/Enkheim)Anfrage
- 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2093Übergang vom Aufzug U-Bahnhof "Westend" zur Bushaltestelle (M36 und N7 Richtung Sachsenhau-sen/Enkheim)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen