Im Niederfeld: Weitere Verkehrsberuhigung mittels Aufstellen von Pflanzkübeln
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Im Niederfeld — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Befahren der Ausgleichsfläche im Niederfeld verhindern08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 413 entstanden aus Vorlage: OF 64/14 vom 10.04.2017
Betreff: Im Niederfeld: Weitere Verkehrsberuhigung mittels Aufstellen von Pflanzkübeln Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die weitere Verkehrsberuhigung der Straße Im Niederfeld durch das Aufstellen von Pflanzkübeln darstellbar ist.
Begründung: Die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Wohnstraße Im Niederfeld beunruhigen die Anwohner weiterhin. Als zusätzliche Maßnahme wird von den Anwohnern die o. g. Maßnahme vorgeschlagen. Mehrere Anwohner haben sich in Form von schriftlichen Patenschaftserklärungen bereit erklärt, die Pflege der Pflanzkübel dauerhaft zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2017OFOF 64/14Im Niederfeld: Weitere Verkehrsberuhigung mittels Aufstellen von PflanzkübelnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2017Sie sind hierVV 413Im Niederfeld: Weitere Verkehrsberuhigung mittels Aufstellen von PflanzkübelnAnfrage
- 14. August 2017STST 1443Im Niederfeld: Weitere Verkehrsberuhigung mittels Aufstellen von PflanzkübelnStellungnahme
- 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 216Im Niederfeld: Weitere Verkehrsberuhigung mittels Aufstellen von PflanzkübelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen