Aufnahme des Platzes vor der PaulGerhardtGemeinde („Paul-Gerhardt-Platz“) in das Programm „Schöneres Frankfurt“
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Auskunftsersuchen vom 21.04.2017, V 407 entstanden aus Vorlage: OF 365/5 vom 24.02.2017
Betreff: Aufnahme des Platzes vor der Paul-Gerhardt-Gemeinde ("Paul-Gerhardt-Platz") in das Programm "Schöneres Frankfurt" Vorgang: EA 29/14 OBR 5; ST 542/15 In seiner Stellungnahme vom 20.03.2015, ST 542, hat der Magistrat der Stadt Frankfurt eine Aufnahme des Platzes vor der Paul-Gerhardt-Gemeinde ("Paul-Gerhardt-Platz") in das Programm "Schöneres Frankfurt" nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass wenn, nur eine Umsetzung sehr langfristig in Aussicht gestellt werden könne. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, welcher Zeithorizont ihm dabei vorschwebt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2014OFOF 947/5Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufnahme des .Paul-Gerhardt-Platzes. in das Programm .Schöneres Frankfurt.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. Oktober 2014EAEA 29Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufnahme des „Paul-Gerhardt-Platzes“ in das Programm „Schöneres Frankfurt“Etatanregung
- 30. März 2015STST 542Aufnahme des „Paul-Gerhardt-Platzes“ in das Programm „Schöneres Frankfurt“Stellungnahme
- 24. Februar 2017OFOF 365/5Aufnahme des „Paul-Gerhardt-Platzes“ in das Programm „Schöneres Frankfurt“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2017Sie sind hierVV 407Aufnahme des Platzes vor der PaulGerhardtGemeinde („Paul-Gerhardt-Platz“) in das Programm „Schöneres Frankfurt“Anfrage
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 149 WochenSTST 1319Aufnahme des Platzes vor der Paul-Gerhardt-Gemeinde ("Paul-Gerhardt-Platz") in das Programm "Schöneres Frankfurt"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen