Frankfurter Westen: Renaturierung der Oberflächengewässer
Zusammenfassung
Im Rahmen des Programms "100 Wilde Bäche für Hessen" wird die Renaturierung der Oberflächengewässer im Frankfurter Westen vorgeschlagen. Ziel ist es, die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und die Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Welche Maßnahmen zur Renaturierung der Oberflächengewässer im Ortsbezirk 6 geplant sind, in welchem Zeitraum die Umsetzung stattfinden soll und welche Gewässer im Frankfurter Westen im Programm "100 Wilde Bäche für Hessen" sind.
Kontext
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollen bis 2027 alle Gewässer in Hessen im Rahmen der EU-Vorgaben in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden. Um die Verwirklichung des Ziels weiter voranzutreiben, wurde das Programm "100 Wilde Bäche für Hessen" in das Leben gerufen.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Mit dem Programm bietet das Land Hessen dem Frankfurter Westen eine umfassende Unterstützung bei den Gewässerrenaturierungen. Gewässer sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Viele Bäche im Frankfurter Westen wurden begradigt und in ein Betonbett gedrängt. An ihren Ufern können keine Bäume und Sträucher mehr wachsen, Insekten finden kaum Nahrung und Fische können nicht mehr ungehindert schwimmen. Mit dem Programm "100 Wilde Bäche für Hessen" bietet sich die Möglichkeit, dem entgegenzuwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. März 2022OFOF 458/6Frankfurter Westen: Renaturierung der OberflächengewässerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022Sie sind hierVV 382Frankfurter Westen: Renaturierung der OberflächengewässerAnfrage
- 1. August 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1732Frankfurter Westen: Renaturierung der OberflächengewässerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen