Radwegausbau von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 31.05.2011, V 37 entstanden aus Vorlage: OF 12/13 vom 16.05.2011
Betreff: Radwegausbau von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass es nun nach nahezu zwei Jahrzehnten gelungen ist, den Radweg von Nieder-Erlenbach nach Harheim fertig zu stellen. Vor ein paar Jahren wurden umfangreiche Vorarbeiten für den seit Jahren geplanten Radweg Nieder-Erlenbach - Nieder-Eschbach vor der Ortseinfahrt Nieder-Eschbachs durchgeführt. Bislang ist es allerdings dabei geblieben. Dieser Radweg hat insbesondere für die Kinder aus Nieder-Erlenbach einen besonderen Stellenwert, da sich in Nieder-Eschbach sowohl eine weiterführende Schule (Otto-Hahn-Schule) als auch das Schwimmbad befinden. Mit dem Rad auf der Straße zu fahren, die eng und ohne Seitenstreifen ausgebildet ist und auf der sehr schnell gefahren wird, ist insbesondere für Kinder viel zu gefährlich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Wann kann mit der Fertigstellung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach gerechnet werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2011OFOF 12/13Radwegausbau von Nieder-Erlenbach nach Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2011Sie sind hierVV 37Radwegausbau von Nieder-Erlenbach nach Nieder-EschbachAnfrage
- 24. August 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 998Radwegausbau von Nieder-Erlenbach nach Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen