eungesheimTitel/Betreff: Ganztagsschulen in Preungesheim sowie den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.05.2012, V 376 entstanden aus Vorlage: OF 232/10 vom 22.04.2012
Betreff: Ganztagsschulen in Preungesheim sowie den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob, auch aufgrund der erhöhten, stadtweit überdurchschnittlichen Nachfrage durch die jeweiligen Neubaugebiete, mit Priorität Ganztagsschulen in Preungesheim sowie den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 realisiert werden können.
Begründung: Die Nachfrage nach ganztägiger Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist insbesondere in Preungesheim und den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk 10 mit Blick auf die Neubaugebiete bereits jetzt überdurchschnittlich hoch. Aufgrund des weiteren Zuzugs von Familien wird auch der Bedarf an möglichst ganztägiger Kinderbetreuung beziehungsweise entsprechender Schulen künftig weiter deutlich ansteigen. Entsprechende Abhilfe ist mit Priorität zu ermöglichen, zumal in der Übergangszeit (bis zur Errichtung entsprechender Einrichtungen) der Bedarf an Hortplätzen weiter deutlich ansteigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2012OFOF 232/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Ganztagsschulen in Preungesheim sowie den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10Ortsbeiratsantrag
- 8. Mai 2012Sie sind hierVV 376eungesheimTitel/Betreff: Ganztagsschulen in Preungesheim sowie den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10Anfrage
- 6. August 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1145eungesheimTitel/Betreff: Ganztagsschulen in Preungesheim sowie den anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen