Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104?
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, über den Stand der Umrüstung der Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee zu berichten. Diese Maßnahme wurde bereits für das 4. Quartal 2021 angekündigt, jedoch ist bisher keine Umsetzung erfolgt.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die Umrüstung der Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee erfolgt.
In der Stellungnahme ST 2104 war die Maßnahme für das 4. Quartal 2021 angekündigt. Bislang ist noch nichts passiert.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die Umrüstung der Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee erfolgt. In der Stellungnahme ST 2104 war die Maßnahme für das 4. Quartal 2021 angekündigt. Bislang ist noch nichts passiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juli 2020BB 311Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5.Magistratsbericht
- 22. April 2021OFOF 14/3Umrüstung von Gasleuchten in der GünthersburgalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Juni 2021VV 53Umrüstung von Gasleuchten in der GünthersburgalleeAnfrage
- 29. November 2021STST 2104Umrüstung von Gasleuchten in der GünthersburgalleeStellungnahme
- 9. März 2022OFOF 257/3Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. März 2022Sie sind hierVV 372Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104?Anfrage
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 107 WochenSTST 1683Gasleuchten in der oberen Günthersburgallee: Wann erfolgt die Umrüstung gemäß Stellungnahme ST 2104?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen