Container für eine Schulkinderbetreuung nutzen?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.04.2012, V 370 entstanden aus Vorlage: OF 346/9 vom 05.04.2012
Betreff: Container für eine Schulkinderbetreuung nutzen? Vorgang: ST 1128/11 In der Stellungnahme ST 1128/11 wird erklärt, dass das Stadtschulamt prüfen würde, inwieweit die Containeranlage, die von der Wöhlerschule genutzt wird, nach Beendigung der Doppeljahrgänge G8 und G9 in 2012 für eine Schulkinderbetreuung der Heinrich-Seliger-Schule genutzt werden könnte. Wir fragen daher den Magistrat:
- Sind diese Prüfungen abgeschlossen und können die Container nach den Sommerferien 2012 für eine Schulkinderbetreuung genutzt werden?
- In wieweit wurde die Wöhlerschule in die Überlegungen mit einbezogen? Begründung: Derzeit gibt es, wie in vielen Stadtteilen, auch im Schulbezirk der Heinrich-Seliger-Schule eine massive Unterversorgung an Hortplätzen. Das Stadtschulamt erklärt in seiner Stellungnahme, dass eine Erweiterung bestehender Horte aus Platzgründen nicht möglich sei. Eine Elterninitiative an der Heinrich-Seliger-Schule hat wohl einen geeigneten Träger, aber keine Räume gefunden. In der Wöhlerschule endet dieses Jahr der Doppeljahrgang G8 und G9. Wenn die Räume verfügbar sind, sollten die Planungen für eine Schulkinderbetreuung im kommenden Schuljahr zügig vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2011STST 1128Hortplätze im Ortsbezirk 9Stellungnahme
- 5. April 2012OFOF 346/9Container für eine Schulkinderbetreuung nutzen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2012Sie sind hierVV 370Container für eine Schulkinderbetreuung nutzen?Anfrage
- 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1061Container für eine Schulkindbetreuung nutzen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen