Verantwortung für Reinigung und Pflege des Geländes in der Mainfeldsiedlung?
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 20.04.2012, V 358 entstanden aus Vorlage: OF 285/5 vom 10.04.2012
Betreff: Verantwortung für Reinigung und Pflege des Geländes in der Mainfeldsiedlung? Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der Siedlung im Mainfeld gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Bewohner und Nachbarn klagen zunehmend über Müll auf dem und um das Gelände, welcher über längere Zeit nicht weggeräumt wird. Welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
- Die Wohnheim GmbH hatte vor einigen Jahren die Wahl von Mieterbeiräten und regelmäßige Mieterversammlungen zugesagt. Wann fanden diese in welchen Häusern statt? Wie war die Beteiligung? Begründung: Bewohner der Mainfeldsiedlung beklagen sich in letzter Zeit vermehrt über Müll und Dreck in den Anlagen, der über Tage und Wochen nicht beseitigt wird. Auch Bewohner aus der Nachbarschaft beklagen diesen Umstand in den Grenzbereichen. Von Seiten der Verwaltung hat man keine Auskunft bekommen. Die Mieterbeiräte scheinen nicht in allen Häusern zu existieren bzw. scheint ihre Funktion wenig bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2012OFOF 285/5Verantwortung für Reinigung und Pflege des Geländes in der Mainfeldsiedlung?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. April 2012Sie sind hierVV 358Verantwortung für Reinigung und Pflege des Geländes in der Mainfeldsiedlung?Anfrage
- 4. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 856Verantwortung für Reinigung und Pflege des Geländes in der Mainfeldsiedlung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen