Nürburgstraße hier: Parkplätze
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 348 entstanden aus Vorlage: OF 348/6 vom 29.03.2012
Betreff: Nürburgstraße hier: Parkplätze Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der südlichen Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und Einfahrt zum Gelände des ALDI-Marktes Parkplätze auszuweisen. Auf der anderen Straßenseite sollte ab der Ausfahrt vom Gelände des ALDI-Marktes eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Falls auf der nördlichen Straßenseite in östlicher Richtung noch Raum für Parkplätze vorhanden ist, sollten auch dort weitere Parkplätze ausgewiesen werden.
Begründung: Derzeit wird die nördliche Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und Ahrtalstraße zum Parken von Pkws genutzt. Dabei ist aber problematisch, dass die Fahrzeuge im Kurveninneren parken, sodass der Gegenverkehr schlecht einsehbar ist. Würden die Fahrzeuge auf der südlichen Seite parken (Außenseite der Kurve), wäre der Gegenverkehr besser einsehbar. Ab der Ausfahrt vom ALDI-Gelände könnten jedoch auch wieder auf der nördlichen Seite Parkplätze entstehen, da dort keine Sichtbehinderungen mehr gegeben sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2012OFOF 348/6Nürburgstraße hier: ParkplätzeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2012Sie sind hierVV 348Nürburgstraße hier: ParkplätzeAnfrage
- 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1075Nürburgstraße hier: ParkplätzeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen