Unterflurbewässerungsanlage für das nördliche Mainufer - Fragen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu den Ergebnissen der Untersuchung von Mainwasserentnahmestellen und zur Verwendung von Brauchwasser gebeten. Zudem wird der aktuelle Stand der Planungen für weitere Unterflurbewässerungsanlagen am nördlichen Mainufer erfragt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Ergebnisse gab es zu der Untersuchung zu weiteren Mainwasserentnahmestellen am nördlichen Mainufer?
- Was hat die Prüfung zur Verwendung von Brauchwasser (Pumpwerk Alte Mainzer Gasse) ergeben?
- Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den Bau weiterer Unterflurbewässerungsanlagen am nördlichen Mainufer?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
In der Stellungnahme ST 1595 vom 11.09.2020 berichtete der Magistrat, dass Ende des Jahres 2020 neue Erkenntnisse aus Prüfungen vorliegen würden. Auch die Aussicht auf Planung und Bau für zwei weitere Unterflurbewässerungsanlagen am nördlichen Mainufer wurde dort gegeben. Es stellt sich die Frage, was seitdem geschehen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2020OFOF 1303/1Unterflurbewässerungsanlage am nördlichen MainuferOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2020OMOM 6121Unterflurbewässerungsanlage am nördlichen MainuferDirektanregung
- 11. September 2020STST 1595Unterflurbewässerungsanlage am nördlichen MainuferStellungnahme
- 21. Februar 2022OFOF 363/1Unterflurbewässerungsanlage für das nördliche Mainufer - FragenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022Sie sind hierVV 342Unterflurbewässerungsanlage für das nördliche Mainufer - FragenAnfrage
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 1350Unterflurbewässerungsanlage am Nördlichen Mainufer - FragenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen