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Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens

Vorlagentyp: V
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 341 entstanden aus Vorlage: OF 319/6 vom 29.01.2017

Betreff: Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens Vorgang: OA 868/09 OBR 6; B 726/09; B 62/10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens in der Eifelstraße möglich und mit welchen Kosten diesbezüglich zu rechnen ist.

Begründung: Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen hat das historische Brückenhäuschen von 1907 als Kulturdenkmal ausgewiesen (siehe Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B 62). Das Schwanheimer Brückenhaus gilt als ein Wahrzeichen Schwanheims. Das Hervorheben des Brückenhäuschens fördert das Identitätsbewusstsein und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Zudem erfolgt eine optische Steigerung des Kulturdenkmals. Die Illumination des öffentlichen Raumes ist in der Stadt Frankfurt ein wichtiges Thema und in einem Beleuchtungskonzept des Stadtplanungsamtes für bereits drei Projekte zusammengefasst (Stadtraum Frankfurt, Galluswarte, Höchster Mainufer). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Anregung vom 21.04.2009, OA 868 Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 726 Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B 62 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1507 Aktenzeichen: 23 20

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Januar 2017OFOF 319/6Illumination des historischen Schwanheimer BrückenhäuschensOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 14. Februar 2017Sie sind hier
    VV 341Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens
    Anfrage
  3. 12. Mai 2017STST 875Illumination des historischen Schwanheimer BrückenhäuschensStellungnahme
  4. 18. August 2017Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1507Illumination des historischen Schwanheimer BrückenhäuschensStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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