Nachtbus N4 durch den Frankfurter Bogen führen
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Weilbrunnstraße — 17 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 341 entstanden aus Vorlage: OF 215/10 vom 26.03.2012
Betreff: Nachtbus N4 durch den Frankfurter Bogen führen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Nachtbus N4 durch den Frankfurter Bogen geführt werden kann, z. B. durch die Weilbrunnstraße zum Gravensteiner Platz und von dort durch die Gundelandstraße, die Huswertstraße und Am Dachsberg zur U5-Endhaltestelle.
Begründung: Der Frankfurter Bogen ist nun tagsüber sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen. Nachts jedoch ist die nächste Haltestelle des Nachtbus die Haltestelle Weilbrunnstraße auf der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2012OFOF 215/10Nachtbus N4 durch den Frankfurter Bogen führenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. April 2012Sie sind hierVV 341Nachtbus N4 durch den Frankfurter Bogen führenAnfrage
- 2. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1039Nachtbus n4 durch den Frankfurter Bogen führenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen