Das private Grün in der Stadt verbessern! Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung/M 147)
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die neue Freiraumsatzung vorzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren. Dies ist wichtig, da das private Grün in der Stadt einen erheblichen Anteil an den Freiflächen hat und zur Klimafolgenanpassung beitragen kann.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
147)
Der Magistrat wird gebeten,
- die neue Freiraumsatzung im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirats vorzustellen und sich den Fragen der interessierten Öffentlichkeit zu stellen;
- darzulegen, wie die Information, Anwendung und Durchsetzung der neuen Freiraumsatzung in der Praxis vor sich gehen wird;
- zu erläutern, wie die Informations- und Durchsetzungsmöglichkeiten der schon bestehenden Vorgartensatzung verbessert werden können;
- zu berichten, welche Verbesserungsmöglichkeiten für das Programm "Frankfurt frischt auf" geplant sind.
Begründung
Wenn es richtig ist, dass das private Grün in der Stadt circa 30 Prozent der Freiflächen ausmacht, dann ist das eine relevante Größe. Die neue Freiflächensatzung kann dazu beitragen, für eine umfangreichere Begrünung der Stadt zu sorgen und so zur Klimafolgenanpassung beizutragen. Hierzu sind Informationen, aber auch Durchsetzungskraft erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 256/2Das private Grün in der Stadt verbessern! Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung/M 147)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 14. Februar 2022Sie sind hierVV 326Das private Grün in der Stadt verbessern! Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung/M 147)Anfrage
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1288Das private Grün in der Stadt verbessern! Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung/M 147)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen