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Spielplatz Karl-Klee-Weg/Eugen Hartmann-Straße - Wohnpark Praunheim

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 17.01.2017, V 307 entstanden aus Vorlage: OF 109/7 vom 10.12.2016

Betreff: Spielplatz Karl-Klee-Weg/Eugen Hartmann-Straße - Wohnpark Praunheim In den Jahren 2010/2011 ist entlang der genannten Straßen der sogenannte Wohnpark Praunheim entstanden. Ein Spielplatz wurde seitens des Projektentwicklers nicht gebaut. Nun haben sich Bewohner an den Ortsbeirat gewandt, um die Möglichkeiten für die Einrichtung eines Spielplatzes in dem Gebiet in Erfahrung zu bringen. Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. War der Projektentwickler verpflichtet, in dem Baugebiet einen Spielplatz zu planen und zu bauen und wenn ja, warum ist dies nicht geschehen?
  2. Steht in dem Gebiet - z. B. zwischen der Wohnbebauung- und dem Rewe-Markt - eine städtische Fläche für den Bau eines Spielplatzes zur Verfügung?
  3. Stehen Mittel für den Bau eines Spielplatzes zur Verfügung, wenn sich der Ortsbeirat in diesem Bereich für den Bau eines Spielplatzes entscheidet? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Dezember 2016OFOF 109/7Spielplatz „Karl-Klee-Weg/Eugen Hartmann-Straße“ - Wohnpark PraunheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. Januar 2017Sie sind hier
    VV 307Spielplatz Karl-Klee-Weg/Eugen Hartmann-Straße - Wohnpark Praunheim
    Anfrage
  3. 18. April 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 724Spielplatz Karl-Klee-Weg/Eugen-Hartmann-Straße - Wohnpark PraunheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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