Drittes Spielfeld für den SV Viktoria Preußen 07 e. V. hier: Künftige Nutzung durch Kindergartenkinder der neuen Kita in der Niederbornstraße ermöglichen
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Niederbornstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Sigmund-Freud-Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Mülleimer in der Niederbornstraße/Ecke Martin-Zahn-Straße04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Niederbornstraße per E-MailBegründung
V. hier: Künftige Nutzung durch Kindergartenkinder der neuen Kita in der Niederbornstraße ermöglichen Vorgang: ST 1192/10 In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1192, ist u.a. zu lesen: " (...) Im Nordosten der (Anmerkung des Antragstellers: an der Hügelstraße gelegenen und durch den SV Viktoria Preußen 07 e.V. betreuten) Sportanlage, zwischen Jean-Monnet-Straße und Niederbornstraße befinden sich landwirtschaftliche genutzte Flächen, die sich zum Teil in städtischen Besitz befinden. Diese Flächen sind im Bebauungsplan NW 81 d Nr. 1 als Sportplätze festgesetzt. Unter der Voraussetzung, dass der erforderliche Lärmschutz zum Wohngebiet Sigmund-Freud-Straße gewährleistet wird und entsprechende Mittel in einen der kommenden Haushalte eingestellt werden, kann an dieser Stelle die Sportanlage Hügelstraße erweitert werden."
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 13.03.2012, V 300 entstanden aus Vorlage: OF 177/10 vom 26.02.2012
Betreff: Drittes Spielfeld für den SV Viktoria Preußen 07 e. V. hier: Künftige Nutzung durch Kindergartenkinder der neuen Kita in der Niederbornstraße ermöglichen Vorgang: ST 1192/10 In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1192, ist u.a. zu lesen: " (...) Im Nordosten der (Anmerkung des Antragstellers: an der Hügelstraße gelegenen und durch den SV Viktoria Preußen 07 e.V. betreuten) Sportanlage, zwischen Jean-Monnet-Straße und Niederbornstraße befinden sich landwirtschaftliche genutzte Flächen, die sich zum Teil in städtischen Besitz befinden. Diese Flächen sind im Bebauungsplan NW 81 d Nr. 1 als Sportplätze festgesetzt. Unter der Voraussetzung, dass der erforderliche Lärmschutz zum Wohngebiet Sigmund-Freud-Straße gewährleistet wird und entsprechende Mittel in einen der kommenden Haushalte eingestellt werden, kann an dieser Stelle die Sportanlage Hügelstraße erweitert werden." Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 der Lageplan und gegebenenfalls weitere Unterlagen bezüglich des künftigen dritten Spielfeldes für den Fußballverein SV Viktoria Preußen 07 e. V. in Eckenheim zur Verfügung gestellt werden können; 2. ob bei den Planungen auch die zwischenzeitlich vorgestellten Pläne für die künftige Kindertagesstätte in der Niederbornstraße berücksichtigt werden können; 3. die jeweiligen Planungen auf einander abgestimmt werden können, sodass in Zukunft das Sportgelände in Kooperation zwischen Sportverein und Kindertagesstätte von den Kindergartenkindern mit genutzt werden kann. Dies funktioniert in anderen Stadtteilen bereits mit Erfolg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2012OFOF 177/10Drittes Spielfeld für den SV Viktoria Preußen 07 e. V. hier: Künftige Nutzung durch Kindergartenkinder der neuen Kita in der Niederbornstraße ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2012Sie sind hierVV 300Drittes Spielfeld für den SV Viktoria Preußen 07 e. V. hier: Künftige Nutzung durch Kindergartenkinder der neuen Kita in der Niederbornstraße ermöglichenAnfrage
- 11. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 929Drittes Spielfeld für den SV Viktoria Preußen 07 e. V. hier: künftige Nutzung durch Kindergartenkinder der neuen Kita in der Niederbornstraße ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen