Bauvorhaben in Ginnheim
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Auskunftsersuchen vom 23.02.2012, V 294 entstanden aus Vorlage: OF 286/9 vom 07.02.2012
Betreff: Bauvorhaben in Ginnheim Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob es bei den Flächen entlang der Straße Auf der Schloßhecke, auf denen ein Bauträger im Jahre 2009 zwölf Doppelhaushälften errichten wollte, einen Eigentümerwechsel gab. 2. falls ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, ob der oder die neue/n Eigentümer/in eine Bauvoranfrage gestellt oder einen Bauantrag eingereicht haben; 3. sollte dies der Fall sein, wie die Bauvoranfrage und/oder der Bauantrag beschieden wurde.
Begründung: Es gilt, die nach der beabsichtigten und verhinderten Bebauung des Areals östlich der südlichen Hälfte der Straße Auf der Schloßhecke im Jahr 2009, nachhaltig sicherzustellen, damit nicht erneut eine Bebauung ohne Kenntnis der Menschen vor Ort und des Ortsbeirates geplant wird. Weiterhin ist es geboten, möglichen Gerüchten über eine erneute Beplanung des fraglichen Bereiches nachzugehen beziehungsweise diese mit entsprechenden Informationen zu entkräften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2012OFOF 286/9Bauvorhaben in GinnheimOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 23. Februar 2012Sie sind hierVV 294Bauvorhaben in GinnheimAnfrage
- 4. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 859Bauvorhaben in GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen