Bauvorhaben in Ginnheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es bei den Flächen entlang der Straße "Auf der Schloßhecke", auf denen ein Bauträger im Jahre 2009 12 Doppelhaushälften errichten wollte, einen Eigentümerwechsel gab. Falls ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob der oder die neue/n Eigentümer/in eine Bauvoranfrage gestellt oder einen Bauantrag eingereicht haben. Sollte dies der Fall sein, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wie die Bauvoranfrage und/oder der Bauantrag beschieden wurden. Begründung: Es gilt, die nach der beabsichtigten und verhinderten Bebauung des Areals östlich der südlichen Hälfte der Straße "Auf der Schloßhecke" im Jahr 2009 nachhaltig sicherzustellen, dass nicht erneut ein Bebauung ohne Kenntnis der Menschen vor Ort und des Ortsbeirates geplant wird. Weiterhin ist es geboten, möglichen Gerüchten über eine erneute Beplanung des fraglichen Bereiches nachzugehen bzw. diese mit entsprechenden Informationen zu entkräften.
Inhalt
Antrag vom 07.02.2012, OF 286/9
Betreff: Bauvorhaben in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es bei den Flächen entlang der Straße "Auf der Schloßhecke", auf denen ein Bauträger im Jahre 2009 12 Doppelhaushälften errichten wollte, einen Eigentümerwechsel gab. Falls ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob der oder die neue/n Eigentümer/in eine Bauvoranfrage gestellt oder einen Bauantrag eingereicht haben. Sollte dies der Fall sein, fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wie die Bauvoranfrage und/oder der Bauantrag beschieden wurden.
Begründung: Es gilt, die nach der beabsichtigten und verhinderten Bebauung des Areals östlich der südlichen Hälfte der Straße "Auf der Schloßhecke" im Jahr 2009 nachhaltig sicherzustellen, dass nicht erneut ein Bebauung ohne Kenntnis der Menschen vor Ort und des Ortsbeirates geplant wird. Weiterhin ist es geboten, möglichen Gerüchten über eine erneute Beplanung des fraglichen Bereiches nachzugehen bzw. diese mit entsprechenden Informationen zu entkräften.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2012Sie sind hierOFOF 286/9Bauvorhaben in GinnheimOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 23. Februar 2012VV 294Bauvorhaben in GinnheimAnfrage
- 4. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 859Bauvorhaben in GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)