Verkehrssituation in der Chamissostraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 23.02.2012, V 290 entstanden aus Vorlage: OF 278/9 vom 07.02.2012
Betreff: Verkehrssituation in der Chamissostraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Maßnahmen er ergreifen wird, um die Chamissostraße im Kreuzungsbereich mit dem Fußgängerweg, welcher zwischen den Häusern der Gottfried-Keller-Straße und der Gärtnerei auf der östlichen Seite und dem Zuweg zum Kinderspielplatz auf der westlichen Seite der Chamissostraße 27-29 liegt, zu sichern. Diese Sicherung sollte gewährleisten, dass die Kinder die Straße sicher überqueren können und die Fahrzeuge an dieser Stelle deutlich verlangsamt werden. Wäre das Anlegen von Sinussteinen auf der Höhe des Überweges eine wirkungsvolle Maßnahme?
Begründung: Momentan wird die Chamissostraße in der Zeit des Berufsverkehrs als Umfahrung des Kreuzungsbereiches Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße missbraucht, was zu einem deutlich erhöhten, wenn auch vermeidbaren Verkehrsaufkommen führt. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen verschärft sich auch die Gefährdungslage für die Fußgänger - insbesondere für die dort lebenden Kinder - im oben genannten Bereich der Chamissostraße 27-29. Betroffen sind gerade die Kinder, die von der Gottfried-Keller-Straße zum Spielplatz in der Parkanlage westlich der Chamissostraße unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2012OFOF 278/9Verkehrssituation in der ChamissostraßeOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 23. Februar 2012Sie sind hierVV 290Verkehrssituation in der ChamissostraßeAnfrage
- 25. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 833Verkehrssituation in der ChamissostraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen